CLOOC GmbH AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von der CLOOC GmbH


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages zwischen der CLOOC GmbH und dem Kunden und haben Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Offerten

Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 20 Tagen.


3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Preisaufschläge, die vor Auftrags-beendigung eintreten können.


4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Zahlungsverzug wird unter Anrechnung einer Umtriebsentschädigung und eines Verzugszinses von 5% ab Rechnungsdatum nachbelastet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen dann zurückzubehalten oder zu reduzieren, wenn dies aufgrund einer Beanstandung oder Reklamation erfolgen soll, die von der CLOOC GmbH nicht ausdrücklich gut geheissen wurde. Die CLOOC GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht auf Insolvenz, Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. Die CLOOC GmbH kann Vorauszahlungen verlangen.


5. Lieferfristen & Liefertermine

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt bei der CLOOC GmbH eintreffen, Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder der CLOOC GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.


6. Abnahmeverzug

Bezieht der Besteller die fertiggestellte Dienstleitung/Produkt/Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Beendigung, so ist die CLOOC GmbH berechtigt, diese zu fakturieren und ihm zu seinen Lasten zustellen zu lassen.


7. Skizzen, Entwürfe & Handmuster

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Blind-/Handmuster, Originale und fotografische Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn sie nicht zur Anwendung gelangen.


8. Werksignierung

Die CLOOC GmbH hat das Recht, die selbst entworfenen Werke ohne Gegenleistung in sachdienstlicher Weise zu signieren; namentlich in Flyer, Prospekten, Büchern, Websites etc. sowie auf www.clooc-design.com.


9. Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen verbleibt bei der CLOOC GmbH, die CLOOC GmbH allein bestimmt über deren Verwendung. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der CLOOC GmbH. Das geistige Eigentum der Werke der CLOOC GmbH wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.


10. Nutzungsrechte

Mit der ordentlichen Bezahlung eines Auftrages/Werkes gehen die Nutzungsrechte uneingeschränkt an den Auftraggeber über, soweit nichts anderes bestimmt wurde.


11. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion aller vom Auftraggeber der CLOOC GmbH zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Rechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung.


12. Mehraufwand und Autokorrekturen

Vom Auftraggeber/Besteller oder dessen beauftragten Vermittler verursachter Mehraufwand durch Änderungen oder Korrekturen (Vorlagen- und Manuskript Bereinigung, Dateneingriffe bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen etc.) wird zusätzlich Rechnung gestellt und ist in den offerierten Preisen nicht enthalten.


13. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung, Originaltreue und Qualität der Werbeerzeugnisse bleiben vorbehalten. Soweit die CLOOC GmbH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.


14. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferung bis 10% des bestellten Quantums, bei Extraanfertigungen des Materials bis 20%, können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.


15. Von Auftraggeber geliefertes Material

Vom Auftraggeber beschafftes Material hat eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen und ist von der CLOOC GmbH frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Mehraufwendungen, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können.


16. Mängelrüge

Die von der CLOOC GmbH gelieferten Arbeiten/Dienstleistungen sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, da ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innerhalb angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens ohne Sekundärhaftung.


17. Haftungsbeschränkungen

An die CLOOC GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien, Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen.


18. Elektronische Daten und Datenübernahme

Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die CLOOC GmbH keine Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste wird von der CLOOC GmbH nicht übernommen.


19. Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Fertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit der Freigabe und allfälligen Korrekturanweisungen versehen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die CLOOC GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.


20. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Daten, Prints, Fotomaterial o.ä.) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgte Aufzeichnung der Daten kann 10 Tage nach Auslieferung gelöscht werden. Eine weitergehende Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers. Insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten.


21. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.


22. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der CLOOC GmbH. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von der CLOOC GmbH zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

Stand: 13.04.2021 St.Gallen

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